Honorar & Rahmenbedingungen
Jede Begleitung wird nach einem persönlichen Kennenlernen und auf Grundlage eines klar vereinbarten Leistungsumfangs angeboten.
Leistungen und Preise
Persönliches Kennenlernen: Vor jeder verbindlichen Buchung lernen wir uns in einem telefonischen Gespräch kennen. Dafür sind etwa 20 bis 30 Minuten vorgesehen; dieses Gespräch ist kostenfrei.
Ausführliche Beratung: Wenn Sie darüber hinaus konkrete Fragen zu Ihrer Reise und zur gewünschten Begleitung ausführlich besprechen möchten, vereinbaren wir ein zusätzliches Beratungsgespräch. Dieses kostet 95 € für bis zu 90 Minuten. Die Gebühr wird vorab mit Ihnen vereinbart und bei anschließender Buchung vollständig auf das Begleitungshonorar angerechnet.
Reisevorbereitung. Die individuelle Vorbereitung wird abhängig von Reisedauer, Abstimmungsbedarf und gewünschtem Umfang ab 290 € berechnet.
Begleitungstag. Ein Begleitungstag umfasst bis zu zehn zusammenhängende Stunden ab dem vereinbarten Beginn und kostet 720 €. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 80 € berechnet.
An- oder Abreisetag. Ein reiner An- oder Abreisetag mit bis zu zehn Stunden wird ab 520 € berechnet.
Kreuzfahrten und Fernreisen: Für Reisen mit besonderem Abstimmungsbedarf erhalten Sie ein individuelles Angebot. Die Orientierung beginnt bei 790 € pro Begleitungstag.
Persönliche Begleitung vor Ort: Für einen Ausstellungsbesuch, ein Konzert, ein gemeinsames Essen oder Zeit bei einer Tasse Kaffee beträgt die Mindestbuchung drei zusammenhängende Stunden und kostet 240 €. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 80 € berechnet.
Alle genannten Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Was im Honorar enthalten ist
Im vereinbarten Honorar sind die persönliche Begleitung und die vorher abgestimmte organisatorische Unterstützung innerhalb der gebuchten Zeit enthalten. Reise-, Transfer-, Warte- und gemeinsam verbrachte Programmzeiten zählen zur Begleitzeit. Bei einer Begleitung vor Ort beginnt die Zeit am vereinbarten Treffpunkt; Wege zwischen gemeinsam besuchten Orten und vereinbarte Wartezeiten werden mitgerechnet.
Welche Aufgaben übernommen werden und welcher Zeitrahmen dafür vorgesehen ist, wird vor der Buchung festgehalten. Für umfangreichere Vorbereitung oder zusätzlichen Organisationsaufwand erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.
Zusätzliche Reise- und Unterkunftskosten
Eintrittskarten, Speisen, Getränke, Fahrtkosten und sonstige Auslagen für die Begleitung trägt der Kunde. Sämtliche Kosten werden vorab abgestimmt.
Die erforderlichen Reise- und Aufenthaltskosten der Begleitung werden zusätzlich zum Honorar vereinbart. Dazu gehören insbesondere An- und Abreise ab Deutschland, Bahn- oder Flugreisen, örtliche Transfers, notwendige Verpflegung und Übernachtungen.
Bei mehrtägigen Reisen benötigt die Begleitung ein eigenes, abschließbares Hotelzimmer, auf Kreuzfahrten eine Einzelkabine. Die Unterkunft soll grundsätzlich im selben Hotel beziehungsweise auf demselben Schiff liegen. Buchung und Kostenübernahme erfolgen durch den Kunden nach vorheriger Abstimmung.
Kreuzfahrten, Flüge, Hotels, Eintrittskarten und Versicherungen buchen Sie selbst oder über das von Ihnen gewählte Reisebüro beziehungsweise den Veranstalter. Uta Lettau vermittelt oder veranstaltet keine Reiseleistungen.
So erfolgt die Buchung
Nach dem persönlichen Kennenlernen erhalten Sie ein individuelles schriftliches Angebot. Maßgeblich sind der dort vereinbarte Leistungsumfang und die vor Vertragsschluss übermittelten Buchungsbedingungen.
Mit der Buchungsbestätigung werden 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Der verbleibende Betrag ist spätestens 28 Tage vor Beginn der Begleitung zu zahlen. Bei einer Buchung innerhalb von 28 Tagen vor Beginn wird das gesamte Honorar mit der Buchungsbestätigung fällig. Die Buchung ist erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung verbindlich.
Buchungsbedingungen und Stornierung
Leistungsgrenzen. Die persönliche Begleitung umfasst keine medizinische Behandlung, Krankenpflege oder körperbezogene Pflege. Ausgeschlossen sind insbesondere die Verabreichung von Medikamenten, Wundversorgung, Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder beim Toilettengang sowie Hebe- und Transferleistungen.
Ebenfalls nicht übernommen werden eine durchgehende Beaufsichtigung, Nachtwachen oder die Betreuung von Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht sicher allein gelassen werden können. Möglich sind Orientierung und Begleitung vor Ort, Unterstützung bei üblichen Reiseabläufen und die Organisation professioneller Hilfe im Notfall.
Stornierung durch den Kunden.
bis 60 Tage vor Beginn: 20 % des Honorars
59 bis 30 Tage vor Beginn: 40 % des Honorars
29 bis 15 Tage vor Beginn: 60 % des Honorars
14 bis 7 Tage vor Beginn: 80 % des Honorars
weniger als 7 Tage vor Beginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Honorars
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der freigewordene Zeitraum anderweitig vergeben werden, werden die daraus erzielten Einnahmen angerechnet. Nicht angefallene oder erstattete Reise- und Nebenkosten werden nicht als Stornierungskosten berechnet.
Eine Erkrankung des Kunden führt nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung. Der Abschluss einer geeigneten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.
Reiseabbruch. Wird eine bereits begonnene Begleitung auf Wunsch des Kunden oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund vorzeitig beendet, bleibt das vereinbarte Honorar grundsätzlich geschuldet. Ersparte Aufwendungen und mögliche Erstattungen werden angerechnet. Zusätzliche Kosten einer vorzeitigen Rückreise der Begleitung trägt der Kunde, sofern der Abbruch nicht von der Begleitung zu vertreten ist.
Ausfall der Begleitung. Kann Uta Lettau die vereinbarte Leistung aus gesundheitlichen oder anderen von ihr zu vertretenden Gründen nicht erbringen, wird das auf die ausgefallene Leistung entfallende Honorar erstattet. Eine Ersatzperson wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden eingesetzt.